FRAKTIONSREGELWERK

§1 Fraktionsregelwerk

Fraktionen: Mindestmitgliederanzahl

Für ein Kartell/Mafia: mind. 3 Person
Für eine Gang mind. 2 Person
Für eine Firma/Organisation mind. 1 Person

§1.1 UnRP (Unrealistisches Roleplay)

UnRP ähnelt dem Fail-RP, gilt aber hier für Fraktionen. Zum Beispiel muss sich eine Mafia auch wie diese benehmen. Das gilt ebenfalls für das CCPD, CCMD und die anderen Beamten. Und als Beispiel ist anspucken von Leuten keine Sache, die eine Mafia direkt macht, deshalb gilt dies als UnRP. Auch Jobads wie „Test“ oder Leere gehören dazu! Sollte dagegen verstoßen werden, wird mit der Fraktion ein Gespräch geführt und unter anderem eine Verwarnung wegen UnRP erteilt.

§1.2 Fraktionssperre

Eine Person, die aus einer Fraktion ausgetreten ist, muss die geltenden Fraktionssperren berücksichtigen, bevor sie einer neuen Fraktion beitreten darf.

Beim Verlassen einer Fraktion gelten folgende Sperrfristen:

  • Staatsfraktion: 3 Tage

  • Firma/Organisation: 5 Tage

  • Bad-Fraktion: 7 Tage

Eine Fraktionssperre darf ausschließlich von der Fraktionsverwaltung oder dem High-Team aufgehoben werden. Voraussetzung dafür ist ein triftiger RP-Strang, beispielsweise eine Versetzung in eine andere legale Fraktion, die im Roleplay ausgespielt wird.

§1.3 Fraktions-Verwarnungen

Wenn mehrere einer Fraktion an einem Regelbruch beteiligt sind, wird mit einer Fraktionsverwarnung bestraft. Bei der dritten Verwarnung wird die Fraktion aufgelöst.

§1.4 Fraktionsverwaltung

Konflikte sollten untereinander geklärt werden. Die Fraktionsverwaltung und Höhere schalten sich erst ein, sobald die jeweiligen Fraktionen nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen oder regelwidriges Verhalten an den Tag legen.

Um eine  Beschwerde  bei der Fraktionsverwaltung einreichen zu können, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die laufende RP-Situation muss mindestens seit 10 Minuten beendet sein!

  • Videobeweise mit Bild und Ton von der RP Situation


Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, begebt euch in den Warteraum mit @(FV)

§2 Legale Fraktionen

Als legale Fraktionen gelten:

Staatliche Behörden:

  • Polizeibehörde Casa (CC PD )

  • Medizinische Abteilung von Casa (CCMD )

  • Casa  Sheriff  Department (CCSD )

  • Armee der Casa-Staaten

  • Justizministerium

 

Unternehmen:

  • (Mechaniker)

  • alle Restaurants & Business

§2.1 Staatsfraktionen

Folgende Sonderregeln sind zu beachten:

  • Pro Einsatz darf pro Einheit je 1 Helikopter in Verwendung sein (MD ausgenommen)
  • Um ein Auto oder eine Person zu durchsuchen, wird ein schlagkräftiger Grund benötigt

  • Staatsautos dürfen optisch  nicht  verändert werden, Leistungstuning ist jedoch erlaubt

  • Die Höchststrafe für Häftlinge darf maximal 45 Hafteinheiten betragen

  • Aus gepanzerten Fahrzeugen darf unter keinen Umständen geschossen werden

  • Ein Staatsbeamter darf nur die Waffen mit sich führen, die er auch kaufen kann

  • Das Weitergeben vom EmergencyOS Login ist strengstens verboten

 

Eure Waffen dienen ausschließlich zur Eigenverteidigung.
Setzt eure Dienstfahrzeuge und den Taser ein, solange der Täter keine Schusswaffe in der Hand hält – auch eine Verfolgungsjagd kann spannend sein.
Ein Verstoß gegen diese Regelung kann als UnRP oder Gambo gewertet und entsprechend bestraft werden.

§2.2 Korruption in Staatsfraktionen

Korruption mit  Informationen  in Staatsfraktionen ist  erlaubt ! Staatsfraktionen dürfen Informationen über Razzien o.ä. an illegale Fraktionen weitergeben. Für Chiefs, bzw. Beamte mit einem Firmenmanagement sind von dieser Regelung ausgenommen, und dürfen  NICHT  korrupt sein.

Sollte man handfeste Beweise besitzen, die die korrupten Beamten überführen können, darf der Beamte sofort aus dem Dienst entlassen werden.

Korruption mit  Waffen  oder ähnlichem in Staatsfraktionen, um sich  wirtschaftlich einen Vorteil  zu erschaffen, ist  strengstens verboten ! Das betrifft die Weitergabe von Waffen (auch ohne Gegenleistung, Ausnahme sind Forderungen bei Überfällen), das Herausnehmen von Waffen oder Gegenständen aus der Asservatenkammer, das Tragen von außerdienstlichen Waffen und den Besitz illegaler Waffen.

Das Einlagern von illegalen Gegenständen (Schwarzgeld & Waffen) aus Donator-Artikeln (Cases) ist ebenfalls verboten und wird bestraft. Schwarzgeld darf als Ausnahme sofort gewaschen werden.

§2.3 Razzien & Terrorstatus

Auf jeder illegalen Route darf einmal pro Neustart eine Razzia durchgeführt werden. Die Staatsbeamten dürfen keine Zufahrten zu bekannten Routen „abcampen“, um diese Regelung zu umgehen. Eine Razzia auf der Route darf nur von einer Führungsposition befehligt werden (Führungsposition = Zugriff zum Bossmenü).

Eine Razzia für das Anwesen einer Badfraktion muss bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden und ist nur bei ausreichender Beweislage gestattet. Der Frakverwaltung obliegt die Entscheidung, ob die Beweislage ausreicht.

Bei einer Razzia dürfen  10-30 % des Bestands  geleert werden (nur illegale Gegenstände wie Schwarzgeld, Waffen und Drogen)

Ein Terrorstatus wird dann ausgerufen, wenn eine Fraktion nach einer Razzia wenig Reue zeigt und ihr Handeln weiter tut. Ein Terrorstatus gilt solange, bis dieser wieder aufgelöst wird.

Folgende Sonderregelungen treffen bei einem Terrorstatus ein:

      •  Mitglieder einer Terrororganisation können ohne Grund einer Personenkontrolle jederzeit und jedem Ort zugeführt werden.

      • Für Mitglieder einer Terrororganisation steht zu jedem Zeitpunkt ein Haftbefehl aus. Nach erfolgreicher Inhaftierung und Freikommen der Zielperson wird ein Zeitfenster von 10 Minuten festgelegt, um dem Terroristen die Möglichkeit zu geben, zu entkommen.

      • Bei Überfällen, Räuben und sonstigen Geiselnahmen wird mit Terrororganisationen nicht verhandelt.

      • Eine Schuss-Ankündigung muss trotzdem jederzeit erfolgen!!

      • Ein Terroristenstatus wird nach spätestens 14 Tagen durch die Fraktions-Verwaltung geprüft und das weitere Vorgehen besprochen.

§2.4 Stürmung eines Anwesens

Sollte eine Person während einer Verfolgungsjagd auf ein Anwesen flüchten, dürfen Beamte für maximal 10 Minuten das Anwesen betreten. Scheint die Situation aussichtslos, müssen die Beamten sich entfernen oder einen Razzia-Antrag stellen.

§2.5 CCMD

Medics dürfen nicht während einer RP Situation wo aktiv geschossen wird oder wo das Leben in Gefahr sein könnte teilnehmen, bzw. keine Leute wiederbeleben! Einsatz-Mediziner sind von dieser Regelung ausgenommen. 

§3 Illegale Fraktionen

§3.1 Illegale Fraktionen

Als illegale Fraktion gelten diejenigen, die nicht legal sind. Illegale Fraktionen dürfen maximal  15  Mitglieder  umfassen. Agieren darf Sie jedoch nur mit  10  Personen . Sollte dagegen verstoßen werden, wird die Fraktion mit einem Frak-warn bestraft! Als diese gelten alle Fraktionen, die nicht dem Staat dienen.

Folgende Sonderregeln sind zu beachten:

  • Nur ein Helikopter darf gleichzeitig ausgeparkt sein
  • Auf dem eigenen Grundstück darf ohne Schuss-Call geschossen werden

  • Sobald die Fraktionen mit mehr als 5 Leuten agiert werden, muss die Fraktion ihre Fraktionsfahrzeuge verwenden (Ausgenommen sind spontane Hilferufe der Frakmitglieder)

§3.2 Waffenkammer & Fraktionsbestand

Der komplette Bestand einer Fraktion  muss in der Waffenkammer gelagert werden. Es ist verboten, den Bestand in Privatbesitz zu lagern – auch bei einer Auflösung der Fraktion. 

Folgende Sonderregeln sind zu beachten:

  • Das leerräumen der Waffenkammer ohne Absprache mit dem Fraktionslead ist strengstens untersagt
  • Es darf euch nicht erzwungen werden, Waffen aus der Fraktionskammer zu nehmen
  • Es ist verboten, wenn man Informationen im Voraus bekommt, dass eine Razzia oder Ähnliches bevorsteht, die Waffen in Kofferräumen oder anderen Orten abzulagern.
  • Es ist verboten, einfach alle Waffen im Privatbesitz zu lagern, um diese Regel zu umgehen.
  • Waffen, die im Besitz waren, bevor man der Fraktion beigetreten ist, gelten als Privateigentum.

§3.3 Aufbauschutz

Eine illegale Fraktion hat, nachdem sie offiziell geschrieben wurde, 7 Tage lang einen Aufbauschutz. In dieser Zeit darf man die Fraktion nicht zu einer Handlung provozieren

§3.4 Routen

Die Gründe für das Beanspruchen einer Route müssen legitim und vielfältig sein (Bspw. unbekannte Zivilisten auf Route, Partnerschaft abgelehnt, Verhandlungsangebote abgelehnt oder nachweislich schlechte Bewirtschaftung). Diese Gründe müssen nachweislich sein, um willkürliche Übernahmen zu verhindern. Einfache Behauptungen wie „Die Stadt ist voller Junkies, also übernehmen wir“ reichen nicht aus, um einen gültigen Anspruch zu begründen.

 

Eine Familie oder Gang darf maximal 1 Route für sich beanspruchen. 

  • Die  Weed-  und  Kurzwaffenroute  darf ausschließlich von  Gangs  eingenommen werden.

  • Die  Kokain Route darf ausschließlich von den Mafien oder Gangs eingenommen werden.   

  • Die  Kevlar  Route (Westenroute) darf von allen eingenommen werden. 

  • Alle anderen Routen (LSD, Meth und Heroin) dürfen von jeder Fraktion erobert werden.

  • Der  Schwarzmarkt  darf zusätzlich von  allen Fraktionen  eingenommen werden .

 

Wer eine Route für sich beansprucht, muss diese auch überwachen und verteidigen. Wenn eine Fraktion diese Route übernehmen möchte, muss die Familie oder Gang in einem  Best-of-Three  besiegen. Danach galt 1 Woche Waffenruhe für diese Route zwischen beiden Parteien.

Innerhalb des Best-of-Three darf sich keine weitere Partei einmischen.

§3.5 Konflikte

Konflikte zwischen Bad-Fraktionen sollten gewaltlos geklärt werden. Sollte es dennoch zu einem Konflikt kommen, so muss es ausreichend begründet sein.

  • Kleine Leiden oder Autounfälle sind nicht rechtfertigend einen Konflikt auszulösen.

  • Sollte sich eine Fraktion in einem aktiven Gefecht zurückziehen, gilt diese automatisch als verloren.

  • Während eines offenen Konfliktes (bspw. Routenkampf) ist es einer Fraktion nicht erlaubt, weitere Personen einzustellen.


Nach einem Kampf zwischen zwei Fraktionen gilt ein 3 Stunden Waffenstillstand, um eine Möglichkeit zu haben. den Streit mit Worten zu klären.

§3.6 Base-Raid & Interieur Kampf

Eine Sturmung (sog. Base-Raid) ist nur 1x pro Tag erlaubt. Es muss immer ein triftiger Grund vorliegen („Ihr habt einen Mann von uns gehoppst“ ist kein Grund).

Beide Parteien müssen vorher miteinander geredet haben und versuchen, eine Lösung zu finden. Sollte keine Lösung gefunden werden, ist es beiden Fraktionen erlaubt, die jeweils andere Fraktion zu stürmen.

Während eines Angriffs auf ein Anwesen sollte vermieden werden, sich im  Inneren zu verbarrikadieren . Es ist wichtig, dass jeder Kampf fair abläuft und das Anwesen nicht ausgenutzt wird, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Wenn mehrere Mitglieder der eigenen Fraktion bereits in den Händen der Gegenpartei sind und man sich selbst umzingelt ist, ohne jegliche Möglichkeit zur Flucht, sollte man sich ergeben.

§3.7 Forderung

  1. Es darf einer Fraktion nur dann eine Forderung gestellt werden, wenn eine Mehrheit der gnerischen Fraktion anwesend ist.

  2. Forderungen sollten so menschlich und realistisch gehalten werden wie möglich, und dazu dienen, Kämpfe aus dem Weg zu gehen. Sie sollten  verhältnismäßig sein und nicht als Bereicherung dienen .

  3. Bei einer Forderung einigt man sich auf einen Termin, an dem die Fraktion entscheidet, ob sie auszahlen oder zurückstürmen möchte. Die Antwort muss vor Ablauf der Frist erfolgen. Bis dahin dürfen beide Parteien nicht gegeneinander schießen.

  4. Sollte eine Fraktion einen Kampf für sich entscheiden, darf die Forderung nicht erhöht werden und muss von der Gegenpartei bezahlt werden. Ein Kampf gilt als gewonnen 2 von den maximal 3 angesetzten Kämpfen gewonnen ist.

§3.8 Gefechte

Wenn man dreimal ein Schussgefecht gegen dieselbe Fraktion verliert (ab ca. 15 Personen pro Seite, ein 12 gegen 14 oder ähnliche Konstellationen werden ebenfalls bewertet,), muss man sich als geschlagen geben und hat sich von der Gewinner-Partei für eine Woche fernzuhalten.

§3.9 Kriege

Kriege müssen in der Fraktionsverwaltung angemeldet werden! Sollte das nicht passieren, gibt es für beide Fraktionen eine Fraktions-Verwarnung! Außerdem gilt, dass Fraktionen des Krieges einen Kriegsvertrag haben müssen, in dem Kriegszeiten, Kriegszonen, Drive-By-Regelungen und die KOS-Zonen bestimmt werden.

Wenn bei einer Forderung nicht ausgezahlt wurde und die Partei beim Zurückstürmen gewonnen hat, dann kann die Partei, die zuerst gestürmt hat, einen Kriegsvertrag schicken. Nach dem Krieg dürfen beide Parteien mindestens 7 Tage miteinander keinen Konflikt haben und sind neutral zueinander.

 Ab Kriegsbeginn wird die Fraktionskammer eingefroren, es muss mit dem Bestand im Krieg gekämpft werden der an Kriegsbeginn im Lager ist. Es dürfen nur Gegenstände der gegnerischen Partei während des Krieges eingelagert werden.

§3.11 Fraktionskleidung

Die Fraktionskleidung muss vorgegeben und einheitlich sein. Sobald eine Fraktion eine andere Kleidung trägt, die nicht in ihrem Konzept steht, wird diese Fraktion mit einer Warnung bestraft Ausnahme ist hierbei die Führung.

(Kleidung muss der Fraktionsverwaltung gemeldet werden) (3 Merkmale)

§4 Hinweise von InGame Charakteren

§4.1 Blood-Out

Ergänzung zum Hard-Blood Out: Muss bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden.

§4.2 Farmen auf illegalen Routen ohne Erlaubnis

Eine Person, welcher einer illegalen Fraktion beitritt, welche jemandem einen Blood-In erteilt, darf demjenigen auch einen Blood-Out verteilen. Der Blood-Out muss nicht das Einverständnis der Person haben. Jeder, welcher einer illegalen Fraktion beitritt, akzeptiert diese Regel! Die illegale Fraktion darf zwischen einem Normalen-/ und Hard-Bloodout entscheiden.

Nach einem Bloodout vergisst die getötete Person alle Geschehnisse und Situationen mit dieser Gruppierung. Anschließende RP Stränge gegen diese Fraktion sind verboten. „Jemand hat mir erzählt“, „ich hatte in meiner Hose ein Zettel“ usw. sind keine gültigen Gründe.

Ein Bloodout ist vollständig vollzogen, sobald die getötete Person respawnt ist. Zudem muss der Person vorher mitgeteilt werden, dass sie sich in einem Bloodout befindet.

Bei einem Hard-Bloodout bekommt man eine neue Identität und verliert alles, bis auf seine Fahrzeuge.

§4.3 Hinrichtung des IC Charakters

Eine Hinrichtung muss beim Server-Team beantragt werden. Erst mit der Erlaubnis, darf derjenige im RP verfolgt, hingerichtet etc… werden. Die hingerichtete Person muss mit dem Antrag einverstanden sein. Sollte dagegen verstoßen werden, gilt die Hinrichtung nicht.

Der Grund für die Hinrichtung muss triftig sein. Es muss jede andere Lösungsmöglichkeit versucht werden, bis jemand hingerichtet wird.

§5 Gangwar

§5.1 Informationen

Gangwars basieren auf einem Spaßmodus und sind ähnlich aufgebaut wie unser FFA. Das RP hat zu jeder Zeit höchste Priorität und sollte nicht durch ein neues Gangwar beeinflusst werden. Wenn ein RP Strang ansteht, ist während dieser Zeit das Gangwar verboten.

Wir richten uns nach dem Hauptaugenmerk auf gutes Rollenspiel. Dementsprechend ist auch die Veröffentlichung von Gangwar kämpfen auf Plattformen wie YouTube oder #Bilder-Videos zu unterlassen. Das (Live-)Streamen eines Gangwar Kampfs ist mit einziger Ausnahme gestattet.

Wer das Gangwar vorzeitig verlassen möchte, stirbt mit dem Befehl /quitgw

§5.2 Gangwar Gebiete

Ein Gangwar-Gebiet ist alle 5 Tage angreifbar und dauert je nach Einstellung 20 bis 60 Minuten.

Eine Fraktion darf maximal 2 Gangwar-Gebiet besitzen. Sollte eine Fraktion 2 Gebiete besitzen, darf diese kein weiteres Gebiet angreifen.

§5.3 Starten eines Gangwars

Um einen Gangwar starten zu dürfen, müssen die Anführer beider Fraktionen davon im Voraus in Kenntnis gesetzt werden. Dort werden Regelungen getroffen wie zB die maximale Anzahl an teilnehmenden Personen oder die Startzeit. Beide Fraktionen sind verpflichtet, mit ähnlicher Mannstärke zu kämpfen.

Mindestanzahl um einen Gangwar starten zu können beträgt pro Fraktion 15 Mann.

§5.4 Generelle Regeln im Gangwar

Es gelten die herkömmlichen Regeln wie VDM, FailRP (Funken & Schießen, Reden am Boden), Thrashtalk usw. Das Offroad fahren und OOC Talk ist mit einziger Ausnahme erlaubt.

  1. Beleidigungen und Thrashtalk sind in jeder Hinsicht strengstens verboten.

  2. Das Provozieren während des Gangwars oder nach einem Gangwar ist strengstens verboten. 

  3. Außerhalb der Zone ist es verboten zu schießen.

  4. Das Verlassen der Zone ist verboten.

  5. Das Abcampen der Zonengrenze ist verboten.

  6. Modding, Regelbruch oder andere Vorwürfe zeigt man nach dem Gangwar im Support vor. Während des Gangwars ist es verboten, in den Support zu kommen.

  7. Es ist verboten, Gangwar-Clips auf Plattformen wie YouTube oder #Bilder-Videos zu veröffentlichen

  8. Das Benutzen sowie Betreten eines Daches ist verboten

  9. Autos von der Gegenpartei dürfen nicht verwendet werden

Die oben genannten Regelbrüche werden wie gewohnt bestraft und der Spieler erhält zusätzlich eine Gangwar-Sperre von bis zu 30 Tagen.

§5.5 Geschehnisse im Gangwar

  1. Eine Fraktion darf einen Verkäufer für maximal 2 Stunden einnehmen. Es ist nicht gestattet, einen zweiten Verkäufer einzunehmen.

  2. Am Drogenverkäufer darf jeder Spieler ohne jeglichen RP-Hintergrund ausgeraubt werden.

  3. In einem RP-Strang  darf  den Verkäufern ausschließlich Schwarzgeld entzogen werden. 

  4. Wenn man eine Fraktion vom Drogenankäufer wegschickt, muss man dieser Fraktion eine Frist setzen. Die Frist muss mindestens 3 Minuten lang sein, innerhalb dieser Zeit sollte eine Entscheidung getroffen werden. Wenn die Fraktion den Camper nicht räumen will, kann man den Verkäufer mit Gewalt erobern.

  5. Man darf einen Verkäufer nur so lange belagern, wie es auch nötig ist, das heißt, nur solange man etwas zu verkaufen hat.

  6. Camper dürfen nicht von anderen illegalen Fraktionen angegriffen werden.

  7. Wohnmobil darf nicht auf dem Grundstück (+500m Entfernung) benutzt werden.